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Notmütterdienst - Beratungsservice zur Pflegeversicherung
Was ist
die Pflegeversicherung ?: Allgemeine Hinweise zum
Pflegedienst
Die Pflegeversicherung trat
1995 in Kraft, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit
abzusichern. Träger der Pflegeversicherung sind die
Pflegekassen, ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen
wahrgenommen.
Die Pflegeversicherung
deckt lediglich einen Kostenanteil der Pflege.
Anspruch auf Leistungen der
Pflegeversicherung hat jeder Versicherte, der als
„pflegebedürftig“ eingestuft wurde. Ein Gutachter des MDK
prüft im Auftrag der Pflegekasse, ob und welcher Pflegestufe
der Antragsteller zugeordnet wird. Die Prüfung richtet sich
nach streng definierten Richtlinien.
Ist die Pflegestufe
abgelehnt, hat der Betroffene alle notwendigen
Hilfeleistungen selbst zu finanzieren.
Welche
Leistungen bietet die Pflegeversicherung?
Folgende Leistungen müssen
i.d.R. mit einem entsprechenden Kostenanteil von der
Pflegekasse erbracht werden:
·
Pflegegeld, gestaffelt nach
Pflegestufe
·
Pflegesachleistung,
gestaffelt nach Pflegestufe
·
Pflegevertretung
·
Kurzzeitpflege
·
teilstationäre Tages- und
Nachtpflege
·
ergänzende Leistungen für
Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf
·
vollstationäre Betreuung
·
Pflege in vollstationären
Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
·
technische Hilfsmittel
·
zum Verbrauch bestimmte
Hilfsmittel
·
Maßnahmen zur Anpassung des
Wohnumfeldes
·
Zahlung von
Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen
Welche
Pflegestufen gibt es?
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Die Pflegebedürftigkeit
resultiert aus dem pflegerischen und dem
hauswirtschaftlichen Hilfebedarf. Dieser wird von
dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
eingeschätzt. Abhängig vom zeitlichen Umfang des
täglichen Hilfebedarf ergibt sich die Zuordnung zu
den entsprechenden Pflegestufen.
Pflegestufe 1
(erheblich pflegebedürftig)
·
Hilfebedarf mind. 90
min täglich
·
davon mehr als 45 min
pflegerische Hilfe, mind. 1xtäglich bei mind.
·
zwei Verrichtungen
·
mehrfach pro Woche
hauswirtschaftliche Unterstützung
Pflegestufe 2
(schwer pflegebedürftig)
·
Hilfebedarf mind. 3
Stunden täglich
·
davon mind. 2 Stunden
pflegerische Hilfe, verteilt auf mind. drei
·
unterschiedliche
Tageszeiten
·
Mehrfach pro Woche
hauswirtschaftliche Unterstützung
Pflegestufe 3
(schwerst pflegebedürftig)
·
Hilfebedarf mind. 5
Stunden täglich
·
davon mind. 4 Stunden
pflegerische Hilfe, rund um die Uhr, d.h.
·
auch nachts
·
mehrfach pro Woche
hauswirtschaftliche Unterstützung
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Höhere Pflegesätze 2012
Die Leistungsansprüche der Versicherten an die
Pflegeversicherung steigen in der häuslichen Pflege
in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in
der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und
in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. Der
Satz für Härtefälle bleibt konstant bei 1918 Euro.
In der vollstationären Pflege steigen die
Leistungsansprüche für Versicherte der
Pflegestufe III ebenfalls auf 1550 Euro (2011:
1510 Euro) und für Härtefälle auf 1918 Euro (2011:
1825 Euro). |
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Wie bekommen Sie Geld von der Pflegeversicherung
?
Leistungen der
Pflegeversicherung kommen nicht von selbst:
Pflegebedürftige Menschen müssen sie bei ihrer
Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung
beantragen. Ein medizinischer Gutachter prüft, wie
viele Stunden am Tag jemand Hilfe bei alltäglichen
Verrichtungen wie Aufstehen, Körperpflege oder Essen
braucht. Danach richtet sich die Pflegestufe, von
der wiederum die Höhe der Leistungen abhängt.
Demenzkranke Menschen, die körperlich noch fit sind,
bekommen nach dieser Definition oft keine
Pflegestufe. Trotzdem können ihre Angehörigen bis zu
2400 Euro im Jahr für die Betreuung und
Beaufsichtigung bekommen.
Wann müssen
Kinder für ihre Eltern zahlen ?
Ein Platz im
Pflegeheim kostet leicht 3000 bis 4000 Euro im
Monat. Reichen Zahlungen aus der Pflegeversicherung,
Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Eltern
nicht, springt zunächst das Sozialamt ein.
Anschließend versucht die Behörde, Geld bei den
Kindern einzutreiben. Seit Anfang des Jahres ist
jedoch der Selbstbehalt erhöht. Das heißt: Kinder
dürfen mehr Geld für sich behalten. Der
Mindestselbstbehalt für die zum Elternunterhalt
verpflichteten Kinder beträgt nun nach der
Düsseldorfer Tabelle 1500 Euro (vorher 1400 Euro).
Für einen Ehepartner kommt ein Mindestselbstbehalt
in Höhe von 1200 Euro (ehemals 1050 Euro) dazu. Im
Einzelfall kann die Unterhaltslast dadurch um über
100 Euro pro Monat sinken.
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